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Recht und Informatik (Master of Laws)

Worum geht es im Studiengang?

Der Masterstudiengang Recht und Informatik vermittelt Studierenden der Rechtswissenschaft, die später in klassischen juristischen Berufen arbeiten, ein Grundverständnis im Hinblick auf die technischen Grundlagen der digitalen Gesellschaft. Die Digitalisierung stellt Juristinnen und Juristen vor neue Aufgaben – viele Rechtsgebiete erfordern vermehrt Kenntnisse im Bereich der Informatik. In diesem einjährigen Aufbaustudium erwerben erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Ersten Juristischen Prüfung auf dem Arbeitsmarkt äußerst gefragte „digitale“ Zusatzkompetenzen. Für Sie besteht die Möglichkeit,

  • den Umgang mit wichtigen Grundbegriffen, -konzepten und -methoden der Informatik zu erlernen,
  • ein Gespür dafür zu entwickeln, mit welchen technischen Problemen die Digitalisierungstechnik kämpft und wie methodisch Lösungen entwickelt werden können und
  • juristische Kenntnisse in relevanten Rechtsbereichen zu vertiefen.
Im Bereich Informatik erlernen Sie u.a.:
  • Grundlagen der Informatik wie rechnerinterne Zahlendarstellung, Rechnerarchitektur und Programmiersprachen
  • Grundlagen der statischen (HTML) und dynamischen Webprogrammierung sowie zum effizienten Umgang mit großen Datenmengen
  • Funktionsweisen von Betriebssystemen, Kommunikationssystemen und Rechnernetzen
  • Konzepte und Methoden aus dem Bereich der IT-Sicherheit, u.a. im Hinblick auf Wirksamkeit von IT-Sicherheitsmechanismen und Strukturen der Cyberkriminalität.
Im Bereich Wirtschaftsinformatik befassen Sie sich mit:
  • Datenmanagement und -analyse und deren Einsatz im unternehmerischen Kontext (Data Science)
  • IT-Systemen zur Unterstützung von Innovations-, Kooperations- und Führungssystemen (z.B. Simulationswerkzeuge, Virtuelle Realitäten)
  • der analytischen Auswertung unternehmensrelevanter Daten durch unterschiedliche Verfahren, z.B. Predictive Analytics und (überwachtes) maschinelles Lernen.
Im Bereich Recht werden folgende für die Digitalisierung besonders relevante Rechtsgebiete behandelt:
  • Softwareschutz und Softwarelizenzen: Schutz von Software durch das Recht des Geistigen Eigentums (insb. Urheber- und Patentrecht) und Schranken des Softwareschutzes, Open Source Software, Softwarelizenzen und –vertriebsrecht, Haftung für fehlerhafte Software
  • Datenschutzrecht/Datenrecht/Informationsrecht: Verarbeitung personenbezogener Daten, Schutz nicht personenbezogener Daten („Eigentum an Daten“), Datenwirtschaftsrecht (insb. Zugang zu Daten, Datenlizenzen)
  • IT-Recht/Internetrecht: E-Commerce, Online-Marketing (u.a. personalisierte Werbung, keyword advertising), Internetvertriebsrecht (Kartellrecht), Plattformhaftung und -regulierung
Aufbau und Struktur

Der Studiengang besteht aus den drei Säulen (1) Informatik, (2) Wirtschaftsinformatik und (3) Recht. Er wird als Vollzeitstudiengang über zwei Semester angeboten und ist modular aufgebaut.

Wintersemester:

Informatik
  • Informatik 1 für Nebenfachstudierende – Grundmodul A
  • Sichere Systeme
Recht
  • Datenschutzrecht/Datenrecht/Informationsrecht
  • IT-Recht/Internetrecht
  • Softwareschutz/Softwarelizenzen
  • Übung Datenschutz-, IT- und Softwarerecht

Sommersemester:

Informatik
  • Informatik 2 für Nebenfachstudierende – Aufbaumodul B
Wirtschaftsinformatik
  • Data Science: Datenmanagement und -analyse (DMA)
  • Innovation Technology (Wahlalternative 1)
  • Business Analytics: Technologien, Methoden und Konzepte (Wahlalternative 2)
Recht
  • Masterarbeit (rechtswissenschaftliche Fragestellung mit interdisziplinären Bezügen)
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Studiengangs sowie im Modulhandbuch und Studienverlaufsplan.
Was sollte ich mitbringen?
Der Studiengang richtet sich an Studierende, die sich für folgende Themenkomplexe im Zusammenhang mit ihrer späteren beruflichen Tätigkeit interessieren:
  • Grundkonzepte und Methoden der Informatik (z. B. Programmiersprachen, Computerarchitekturen, Software, etc.)
  • der Digitalisierung zugrundeliegende technische bzw. informationstechnologische Vorgänge
  • technische Probleme der „Digitalisierungstechnik“ und entsprechende methodische Lösungsfindung
  • wirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge und Hintergründe.
Entsprechende technische oder informationstechnologische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Idealerweise haben Studierende:
  • ein breites Interessenfeld und die Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen fachübergreifenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu befassen,
  • die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu verstehen und auf das Wesentliche zu abstrahieren,
  • die Motivation, bei der Lösung interdisziplinärer Aufgaben mitzuwirken.
Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Recht und Informatik

Das Studienangebot richtet sich an Absolventinnen und Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge. Der Zugang zum Studiengang erfolgt ohne eine lokale Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus).

Zulassungsvoraussetzungen sind:
  • das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Juristischen Universitätsprüfung (JUP) jeweils mit einer Punktzahl von mindestens 6,5 Punkten (Notenstufe befriedigend) oder einen vergleichbaren Abschluss einer in- oder ausländischen Hochschule und
  • das erfolgreiche Absolvieren des Qualifikationsfeststellungsverfahrens (vgl. Anlage 1 FPO LLM JurInf/JurIT).
  • Welche beruflichen Perspektiven stehen mir offen?

    Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens, die später in klassischen juristischen Berufen arbeiten (Rechtsanwaltschaft, Justiz, Unternehmen, Verwaltung), erwerben auf dem Arbeitsmarkt äußerst gefragte Kompetenzen im Bereich der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Digitalisierung. Zugleich bestehen anspruchsvolle Berufsmöglichkeiten in zukunftsorientierten Arbeitsfeldern an der Schnittstelle von Informatik und Recht. Insbesondere im Rahmen der Masterarbeit können Studierende bereits eigene Themenschwerpunkte für mögliche berufliche Betätigungsfelder setzen.

    Gute Gründe für ein Studium an der FAU
  • Standort Erlangen: Die herausragende Qualität der Technischen Fakultät, insbesondere des Departments Informatik der FAU, die in nationalen wie internationalen Rankings als eine der innovationsstärksten Universitäten auf den vordersten Plätzen rangiert
  • Der anerkannte Abschluss Master of Laws (LL.M.) und das Konzept als Aufbaustudium für Absolventinnen und Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studienganges
  • Ausgezeichnete Berufsaussichten durch den Erwerb unverzichtbarer Zuatzkompetenzen im Bereich der Digitalisierung
  • Die interdisziplinäre Ausrichtung des Programms zur Vorbereitung auf kompetitive Berufsfelder und interdisziplinäre Kooperation
  • Sehr gute Campus-Infrastruktur und Ausstattung
  • Studieren inmitten der lebenswerten und vielfältigen Metropolregion Nürnberg
  • Studienbeginn und Bewerbung

    Für Master- und weiterführende Studiengänge gibt es unterschiedliche Bewerbungsfristen. Detaillierte Informationen zur Anmeldung sind auf der Website https://master.fau.de zu finden.

    Das Studium Recht und Informatik kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Der Zugang ist zulassungsfrei. Bewerber*innen müssen sich fristgerecht im Zeitraum vom 13. April 2023 - 15. Juli 2023 über das Portal campo bewerben.

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    Studiengang-Bild

    Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
    Studienart: Master
    Standort: Erlangen, Nürnberg
    Regelstudienzeit: 2 Semester
    Studienbeginn: Wintersemester
    Sprache: Vollständig auf Deutsch
    Fakultät: Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
    Zugang: Qualifikationsfeststellungsverfahren