Chinese Studies with an Optional Focus
Chinese Studies with an Optional Focus (M.A.)
Sie suchen einen internationalen Master-Studiengang, in dem Sie Chinesisch mit einer weiteren Fachausrichtung kombinieren können? Dann sind Sie im MA Chinese Studies with an Optional Focus genau richtig!
- Abschluss
- Master of Arts
- Regelstudienzeit
- 4
- Studienbeginn
- Sommersemester, Wintersemester
- Studienort
- Erlangen
- Größe
- 1-50
- Fächergruppe
- Sprach- und Kulturwissenschaften
- Besondere Studienformen
- Internationales Studienangebot, Teilzeitstudium möglich
- Unterrichtssprache
- vollständig auf Englisch
- Zugang
- Qualifikationsfeststellungsverfahren
Worum geht es im Studiengang?
Der Masterstudiengang Chinese Studies with an Optional Focus ist in seiner Form einzigartig in Deutschland. Er kombiniert das Studium der Sinologie mit einem fachlichen Schwerpunkt mit dem Ziel, neben einer soliden sinologischen Bildung eingehende Kenntnisse in English and American Studies, Geschichtswissenschaft, sinologischer Philologie, Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft zu vermitteln. Zum Programm gehören intensive Chinesisch-Sprachkurse, inklusive der Übersetzung akademischer Texte aus dem Chinesischen. Der Masterstudiengang Chinese Studies with an Optional Focus ist international – die Unterrichtssprache ist Englisch -, forschungsorientiert und fördert interdisziplinäres Arbeiten.
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Die Regelstudienzeit im MA-Studiengang beträgt vier Semester. Mindestens die Hälfte der insgesamt 120 ECTS-Punkte wird von sinologischen Kursen abgedeckt, weitere 30 ECTS-Punkte werden durch die Masterarbeit gewonnen. Der Rest der Kurse hängt vom gewählten Schwerpunkt ab. Eine detaillierte Übersicht über den Studiengang finden Sie im Studienverlaufsplan in der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Sinologie im Master Chinese Studies with an Optional Focus.
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Sie können das Studium der Sinologie mit Kursen aus einem der folgenden Fächer kombinieren: English and American Studies, Geschichtswissenschaft, Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft; auch der Fokus rein auf Sinologie ist möglich.
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Es gibt viele gute Gründe dafür, Chinesisch in Erlangen zu studieren!
Ausgezeichnete Sprachkurse: Die Sprachkurse finden in kleinen Gruppen unter Anleitung von pädagogisch ausgebildeten Muttersprachlerinnen statt. Dies garantiert Erfolg beim Erlernen von Schriftzeichen, Aussprache und Grammatik.
Moderne Räumlichkeiten: Der Lehrstuhl für Sinologie befindet sich zusammen mit der Japanologie in einem eigenen Gebäude mit angrenzendem Garten. Die Klassenzimmer sind mit neuester Technik in Form von Whiteboards ausgestattet. Direkt vor Ort finden Sie auch die sinologische Bibliothek mit Arbeitsplätzen für Studierende. Die Bibliothek der Sinologie ist die größte Seminarbibliothek der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und eine der größten in Deutschland.
Gute Betreuung: Die Betreuung durch die Dozierenden ist engagiert – sie haben immer ein offenes Ohr für studentische Anliegen und Anfragen. Bei Problemen können Sie sich zudem jederzeit an unsere sehr aktive Fachschaftsinitiative (FSI) wenden.
Breites Lehrangebot: Ein weites Angebot in Forschung und Lehre, in Kooperation mit anderen Disziplinen an der FAU sowie nationalen und internationalen Kooperationspartnern, ermöglichen ein differenziertes und reflektiertes Bild des chinesischen Sprach- und Kulturraums, welches heute mehr denn notwendig ist.
Freiwillige Zusatzangebote: Am Institut finden viele freiwillige Veranstaltungen zusätzlich zum obligatorischen Unterricht statt. Es gibt Sommer- und Grillfeste, eine chinesische Theatergruppe und regelmäßige Exkursionen nach Europa und China.
Auslandsaufenthalt: Im Zuge des Studiums ist ein Auslandsaufenthalt in China oder Taiwan möglich. Bei einem Infotreffen helfen Ihnen unsere Dozierenden dabei, Ihren Auslandsaufenthalt zu planen und sich für Stipendien zu bewerben.
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Der M.A. (Master of Arts) ist ein international anerkannter berufsqualifizierender wissenschaftlicher Hochschulabschluss. Er befähigt sowohl zur Aufnahme eines Promotionsstudiums im In- und Ausland als auch zur akademischen Arbeit in Wissenschaft und Lehre. Aufgrund seiner geisteswissenschaftlichen Qualifikation und inhaltlichen Breite bietet der Abschluss zahlreiche Perspektiven, wie etwa
- Handel, Wirtschaft
- Diplomatischer Dienst
- Tätigkeiten bei Stiftungen
- Erwachsenenbildung, Aus- und Weiterbildung
- Kunst-, Kulturmanagement
- Verlagswesen, Lektorat
- Presse-, Öffentlichkeitsarbeit
- Redaktion, Journalismus, Verlagswesen
- Tourismus-, Fremdenverkehrsmanagement
- Unternehmensberatung
- Sprachunterricht, Übersetzen
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Im Zuge des Studiums ist ein Auslandsaufenthalt in China oder Taiwan möglich.
Bei einem Infotreffen helfen Ihnen unsere Dozierenden dabei, Ihren Auslandsaufenthalt zu planen und sich für Stipendien zu bewerben.
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- Zugangsvoraussetzungen (1. Semester)
- Qualifikationsfeststellungsverfahren
- Bewerbungsfrist Wintersemester
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15.07.
- Bewerbungsfrist Sommersemester
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15.01.
- Inhaltliche Zugangsvoraussetzungen
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- Studienabschluss mit mindestens 70 ECTS in Sinologie oder einem fachverwandten Abschluss mit einem sinologischen Anteil von mindestens 60 ECTS (davon mindestens 20 ECTS fachwissenschaftliche Anteile)
- Studienabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 in einem sinologischen Studiengang oder Studiengänge mit China-Schwerpunkt. Gegebenenfalls individuelle Feststellung der Eignung.
- englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- gute Kenntnisse der chinesischen Hochsprache
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER); zu den Ausnahmen vgl. Fachstudien- und Prüfungsordnung §2, Absatz 2, Satz 2.
- Motivationsschreiben
- gegebenenfalls Eingangsprüfung
Sprachkenntnisse
- Deutschkenntnisse für internationale Studierende
- Deutschkenntnisse unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich
- Allgemeine Sprachkenntnisse
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- englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- gute Kenntnisse der chinesischen Hochsprache
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER); zu den Ausnahmen vgl. Fachstudien- und Prüfungsordnung §2, Absatz 2, Satz 2.
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