Öffentliches Recht
Öffentliches Recht (B.A.)
Das Studium des Öffentlichen Rechts ermöglicht Ihnen, die Grundlagen unserer Gesellschaft zu verstehen und aktiv mitzugestalten. Erforschen Sie, wie Rechtsregeln in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und im privaten Bereich wirken. Lernen Sie, wie Gesetze entstehen, wer sie umsetzt und wie sie in Gerichtsverfahren angewendet werden. Tauchen Sie ein in das spannende Gebiet des Verfassungsrechts, das die Grundrechte und Regeln für Staatsorgane umfasst. Ergründen Sie das Verwaltungsrecht und erfahren Sie, wie Behörden handeln und wie man sich gegen Entscheidungen wehren kann.
- Abschluss
- Bachelor of Arts
- Regelstudienzeit
- 6
- Studienbeginn
- Wintersemester
- Studienort
- Erlangen
- Größe
- 1-50
- Fächergruppe
- Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Besondere Studienformen
- 2-Fach-Bachelor, Teilzeitstudium möglich
- Unterrichtssprache
- vollständig auf Deutsch
- Zugang
- zulassungsfrei
Worum geht es im Studiengang?
Das Zusammenleben in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und im privaten Bereich wird durch Rechtsregeln in Form von Gesetzen und Verordnungen geprägt. Durch ein Studium des Öffentlichen Rechts lernen Sie, wie diese Regeln gemacht werden, wer sie umsetzt und wie sie in Gerichtsverfahren angewendet werden.
Öffentliches Recht umfasst zunächst das Verfassungsrecht: Das sind die Regeln, die für die Staatsorgane (Bundestag, Bundesregierung, usw.) gelten sowie die Grundrechte (z.B. Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit). Daneben gehört zum Öffentlichen Recht das Verwaltungsrecht, in dem es zum einen um das Handeln von Behörden geht, zum anderen aber auch, wie man sich gegen Entscheidungen der Verwaltung wehren kann. Schließlich zählen wir das Recht der Europäischen Union (EU) und das Recht, das für alle Staaten gilt (Völkerrecht) zum Öffentlichen Recht.
Öffentliches Recht und politisches Handeln hängen eng zusammen: Das erkennt man, wenn man an Wahlen zum Bundestag, die Bedeutung von EU-Regeln für wirtschaftspolitische Entscheidungen oder die Überprüfung von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht denkt. Deshalb kann man in Erlangen das Erstfach Politikwissenschaft mit dem Zweitfach Öffentliches Recht kombinieren.
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Im ersten Semester finden das Einführungsmodul, das Grundlagenmodul und das Modul Staatsorganisationsrecht statt. In den darauf folgenden Semestern werden die Module Grundrechte, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht I sowie Europa- und Völkerrecht I angeboten. Im sechsten Semester kannst Du entweder Europa- und Völkerrecht II oder Verwaltungsrecht II belegen und so Deinen speziellen Interessen nachgehen. Im sechsten Semester schreibst Du auch Deine Bachelorarbeit im Erstfach (Politikwissenschaft).
Praktika, Sprachkurse, Einblick in Nachbardisziplinen und Qualifikationen in den Arbeitstechniken (Bibliothek, Präsentationen, Rhetorik) sind innerhalb der Schlüsselqualifikationen (im Umfang von 30 ECTS Punkten) nachzuweisen.
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Erst- und Zweitfach: Im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang wird Politikwissenschaft als Erstfach und Öffentliches Recht als Zweitfach studiert. Das Erstfach unterscheidet sich vom Zweitfach durch die Abfassung einer Bachelorarbeit. Im Erstfach sind acht und im Zweitfach sieben Module (= zeitlich und inhaltlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten mit studienbegleitenden Prüfungen) zu absolvieren.
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- echtes Interesse an allen Erscheinungsformen des Politischen
- Interesse an der Bedeutung von Recht
- die Bereitschaft, viel und intensiv zu lesen
- gutes sprachliches Ausdrucksvermögen
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- Die FAU bietet als eine der wenigen deutschen Universitäten die Möglichkeit, Politikwissenschaft mit Öffentlichem Recht als Zweitfach zu kombinieren und stellt damit eine Vertiefungsmöglichkeit in dem Bereich des Rechts zur Verfügung, der dem Politikstudium am nächsten steht.
- Das Bachelor-Studium kann durch ein konsekutives Masterstudium, ebenfalls mit Öffentlichem Recht als Schwerpunkt, ergänzt werden.
- Die Gruppe der Zweitfach-Bachelor-Studierenden ist klein und wird durch eigene Tutorien oder Übungen betreut.
- Ein Wechsel von Bachelor-Zweitfach Öffentliches Recht in den Regelstudiengang Rechtswissenschaft ist möglich, die Leistungen werden anerkannt.
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Das Studium qualifiziert grundsätzlich für Tätigkeiten bei
- Verwaltungen auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen, EU und internationale Organisationen)
- Verbänden und Unternehmen auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene;
- politischen Parteien, Parlamenten, Fraktionen und Abgeordneten auf allen politischen Ebenen;
- der politischen Bildung im außerschulischen Bereich;
- der Politikberatung
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- Das Studium des Zweitfachs Öffentliches Recht ist kein vollwertiges Jurastudium und qualifiziert nicht zum Juristen (Anwalt, Richter usw.). Dazu muss der Studiengang Rechtswissenschaft studiert werden, der neben dem Öffentlichen Recht auch Straf- und Zivilrecht umfasst.
- Das Zweitfach Öffentliches Recht hat bezüglich der juristischen Klausuren die gleichen Anforderungen wie das normale Jurastudium. Es ist kein Studium „Jura light“.
- Das Zweitfach Öffentliches Recht ist nur mit dem Erstfach Politikwissenschaft kombinierbar.
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Mögliche Studiengangskombinationen
Das Lehrangebot dieser Kombination ist so aufeinander abgestimmt, dass die Fächer in der Regel überschneidungsfrei miteinander kombiniert werden können.
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- Zugangsvoraussetzungen (1. Semester)
- zulassungsfrei
- Bewerbungsfrist Wintersemester
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30.09.
Sprachkenntnisse
- Deutschkenntnisse für internationale Studierende
- DSH 2 oder gleichwertig
- Details und Anmerkungen
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Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester für internationale Bewerberinnen und Bewerber ist der 15. Juli.
Neben der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) existieren noch weitere Zugangsmöglichkeiten zum Studium an der FAU.
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