Öffentliches Recht

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Udo Herrmann

Öffentliches Recht (B.A.)

Das Studium des Öffentlichen Rechts ermöglicht Ihnen, die Grundlagen unserer Gesellschaft zu verstehen und aktiv mitzugestalten. Erforschen Sie, wie Rechtsregeln in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und im privaten Bereich wirken. Lernen Sie, wie Gesetze entstehen, wer sie umsetzt und wie sie in Gerichtsverfahren angewendet werden. Tauchen Sie ein in das spannende Gebiet des Verfassungsrechts, das die Grundrechte und Regeln für Staatsorgane umfasst. Ergründen Sie das Verwaltungsrecht und erfahren Sie, wie Behörden handeln und wie man sich gegen Entscheidungen wehren kann.

Worum geht es im Studiengang?

Das Zusammenleben in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und im privaten Bereich wird durch Rechtsregeln in Form von Gesetzen und Verordnungen geprägt. Durch ein Studium des Öffentlichen Rechts lernen Sie, wie diese Regeln gemacht werden, wer sie umsetzt und wie sie in Gerichtsverfahren angewendet werden.

Öffentliches Recht umfasst zunächst das Verfassungsrecht: Das sind die Regeln, die für die Staatsorgane (Bundestag, Bundesregierung, usw.) gelten sowie die Grundrechte (z.B. Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit). Daneben gehört zum Öffentlichen Recht das Verwaltungsrecht, in dem es zum einen um das Handeln von Behörden geht, zum anderen aber auch, wie man sich gegen Entscheidungen der Verwaltung wehren kann. Schließlich zählen wir das Recht der Europäischen Union (EU) und das Recht, das für alle Staaten gilt (Völkerrecht) zum Öffentlichen Recht.

Öffentliches Recht und politisches Handeln hängen eng zusammen: Das erkennt man, wenn man an Wahlen zum Bundestag, die Bedeutung von EU-Regeln für wirtschaftspolitische Entscheidungen oder die Überprüfung von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht denkt. Deshalb kann man in Erlangen das Erstfach Politikwissenschaft mit dem Zweitfach Öffentliches Recht kombinieren.

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