Wirtschaftspädagogik
Wirtschaftspädagogik (M.Sc.)
Der Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik kombiniert wirtschaftswissenschaftliche, wirtschaftspädagogische sowie gesellschafts- und geisteswissenschaftliche Inhalte. Nürnberg ist im Vergleich zu den anderen bayerischen Standorten (Bamberg, München) der größte und der älteste Standort für die Ausbildung von Wirtschaftspädagogen. National gehört Nürnberg zu einem der bedeutendsten Standorte.
- Abschluss
- Master of Science
- Regelstudienzeit
- 4
- Studienbeginn
- Wintersemester
- Studienort
- Nürnberg
- Größe
- 150-250
- Fächergruppe
- Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Besondere Studienformen
- Teilzeitstudium möglich
- Unterrichtssprache
- vollständig auf Deutsch
- Zugang
- Qualifikationsfeststellungsverfahren
Worum geht es im Studiengang?
Der Master Wirtschaftspädagogik ist ein wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang, der auf einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor oder Diplom aufbaut. Der Master wird laut Lehrerbildungsgesetzt als 1. Staatsexamen anerkannt und ermöglicht damit im Anschluss an das Studium den Zugang zum Referendariat für das Lehramt an kaufmännischen berufsbildenden Schulen.
Der Masterstudiengang kombiniert berufs- und wirtschaftspädagogische, wirtschaftswissenschaftliche sowie gesellschafts- und geisteswissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Inhalte zu einem integrativen Profil. Durch das Angebot von zwei Studienrichtungen ermöglicht der Studiengang den Studierenden eine individuelle Schwerpunktbildung. Diese Studienrichtungen eröffnen zum Teil gemeinsame, zum Teile aber abweichende Tätigkeitsfelder.
- Die Studienrichtung I fokussiert auf wirtschaftspädagogische und wirtschaftswissenschaftliche Inhalte und bedeutet ein Studium vor allem am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
- In der Studienrichtung II können die Studierenden neben ihrem Hauptfach Wirtschaft ein Zweitfach wählen, dessen Studium (Bachelor und Master zusammen 70 ECTS) zu einer Lehrbefähigung in einem zweiten Unterrichtsfach führt. Es sind dies Wirtschaftsinformatik, Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch, Berufssprache Deutsch, Sonderpädagogik, Mathematik, Ethik und evangelische Religionslehre. Die Studienrichtung II kombiniert somit wirtschaftspädagogische, wirtschaftswissenschaftliche sowie geisteswissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Inhalte und bedeutet mithin ein gleichzeitiges Studium an der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie an der philosophischen Fakultät und dem Fachbereich Theologie oder der naturwissenschaftlichen Fakultät.
-
Der Master Wirtschaftspädagogik hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern.
Die Studienpläne für den Master Wirtschaftspädagogik für die Studienrichtung I und II können Sie hier nachlesen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Modulen (z. B. welche einzelnen Lehrveranstaltungen zu belegen sind) finden Sie im Modulhandbuch für den Master. Die Module der Auflagen für Quereinsteiger (siehe unter Bewerbung/Zulassung) finden Sie im Bachelormodulhandbuch. Die Einstiegsseite für beide Modulhandbücher finden Sie unter folgendem Link.
-
Der Masterstudiengang verfolgt Berufsziele mit Bezug auf vier Tätigkeitsfelder (Polyvalenz):
- Tätigkeitsfeld I (Studienrichtung I und II): Tätigkeit als Lehrkraft in einer beruflichen Schule des Bereichs „Wirtschaft und Verwaltung“, insbesondere Berufsschulen, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachschulen und -akademien sowie berufliche Oberschulen. Dieses Tätigkeitsfeld kann auch eine Leitungs- bzw. Führungsfunktion in Schulen, Bildungsadministration und Bildungspolitik beinhalten. Der Zugang zum Staatsdienst in diesem Bereich erfordert üblicherweise eine Staatsprüfung. Gemäß Artikel 6, Absatz 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) entspricht der ersten Staatsprüfung eine abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist weiterhin von einer hohen, wachsenden Nachfrage nach Wirtschaftspädagogen auszugehen. Unabhängig von der Lage der öffentlichen Haushalte zwingt insbesondere die Altersstruktur zu einer Verpflichtung neuer Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen. Dieser Bedarf kann durch die drei wirtschaftspädagogischen Lehrstühle in Bayern kaum hinreichend befriedigt werden.
- Tätigkeitsfeld II (insbesondere Studienrichtung I): Tätigkeit als pädagogischer Professional in einem Unternehmen bzw. einer nichtstaatlichen Institution mit Aufgaben in Trainings, in der Personalentwicklung, im Personalmanagement sowie im Wissensmanagement. Dieses Tätigkeitsfeld beinhaltet auch eine Tätigkeit in einer Körperschaft öffentlichen Rechts sowie einem Interessenverband, der in besonderer Weise pädagogischer Expertise bedarf, beispielsweise im Bereich der (Berufs-)Bildungspolitik.
- Tätigkeitsfeld III (insbesondere Studienrichtung I): Tätigkeit in betriebswirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern von Unternehmen, die durch pädagogische Expertise in besonderer Form unterstützt wird, beispielsweise bei hocherklärungsbedürftigen Produkten.
- Tätigkeitsfeld IV (Studienrichtung I und II): Tätigkeit in der Berufsbildungsforschung an Universitäten, außeruniversitären Institutionen des Bundes, der Länder oder der Kommunen sowie privaten Instituten der Berufsbildungsforschung und -entwicklung.
Der Masterstudiengang gibt dem Tätigkeitsfeld I einen Vorrang, der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Betriebs- und Wirtschaftspädagogik dem Tätigkeitsfeld II. Der wirtschaftspädagogische Masterstudiengang integriert eine obligatorische Praxisphase in beruflichen Schulen. Diese Praxisphase wird an der Universität sorgfältig inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. Die Aufträge für die Tätigkeit in der Praxisphase sind klar reglementiert, z. B. Beobachtungen, Entwicklung, Umsetzung und Reflexion eigener Lösungen. Die Tätigkeit der Studierenden in dieser Praxisphase wird in Zusammenarbeit mit der Praxis bewertet. Mit den Schulen, die diese Praxisphasen anbieten, wird ein regelmäßiger Informationsaustausch gepflegt. Diese enge Zusammenarbeit wird durch eine lange Tradition getragen.
-
Das Studium kann im Vollzeitmodus (4 Semester Regelstudienzeit plus 2 Überziehungssemester) oder Teilzeitmodus (8 Semester Regelstudienzeit plus 2 Überziehungssemester) studiert werden. Ein Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist jederzeit möglich. Ein Wechsel von Teilzeit in Vollzeit ist immer nach einer geraden Teilzeitsemesterzahl möglich (also nach 2 Teilzeitsemester, 4 Teilzeitsemester usw.). Vor dem Wechsel muss eine Bestätigung beim Lehrstuhl eingeholt werden, die bei der Studierendenverwaltung einzureichen ist.
Im Teilzeitmodus darf nur die Hälfte der (Master-)Prüfungsleistungen pro Semester also 15 ECTS statt 30 ECTS studiert werden. In vier Semestern darf diese Grenze um jeweils 5 ECTS auf 20 ECTS überschritten werden.
Für den Teilzeitmodus werden keine gesonderten Abendveranstaltungen angeboten. Der Vorteil dieser Form besteht nur darin, dass die Regelstudienzeit verlängert werden kann. Die Veranstaltungen und Prüfungen sind mit dem Vollzeitmodus identisch.
-
- Zugangsvoraussetzungen (1. Semester)
- Qualifikationsfeststellungsverfahren
- Bewerbungsfrist Wintersemester
-
31.05.
- Inhaltliche Zugangsvoraussetzungen
-
Zum Master Wirtschaftspädagogik werden Studierende zugelassen, die das zweistufige Zulassungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
Das Zulassungsverfahren wird nach folgenden Kriterien gestaltet:
- Formale Voraussetzung für die Bewerbung auf den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist ein abgeschlossener Bachelor in Wirtschaftspädagogik, Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre. Als einschlägig werden zusätzlich die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik anerkannt. Als nicht einschlägig werden u. a. eingestuft: Sozialwirt/Sozialökonomik, Verwaltungswirt, Kulturwirt, Medienwirtschaft, Wirtschaftspsychologie, Lehramtsstudiengänge mit Wirtschaft, Zweifach-Bachelor. Die Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, muss eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie) sein. Der Studiengang muss akkreditiert sein und eine Dauer von mind. 3 Jahren haben.
- Zum Bewerbungszeitpunkt müssen 135 ECTS bei einem 6-semestrigen Bachelor und 162 ECTS bei einem 7-semestrigen Bachelor vorliegen. Die zum Bachelor-Abschluss fehlenden ECTS müssen spätestens bis zum Ende des zweiten Mastersemesters nachgereicht werden.
- Studienrichtung I oder II: Ab dem Wintersemester 2020/21 kann man sich auf die Studienrichtung II (mit Zweitfach) direkt bewerben, auch wenn nur wenige oder keine ECTS zu den Bachelormodulen des Zweitfachs vorliegen. Die Zweitfachmodule aus dem Bachelor (25 ECTS) müssen aber bis zum Ende des Masterstudium parallel nachgeholt werden, da ansonsten keine Betreuung im Zweitfach im Referendariat erfolgt und auch die Lehrbefähigung nicht erteilt wird.
- Alle Studienbewerber*innen werden zusätzlich auf ihre fachliche und sonstige Eignung geprüft. Das Zulassungsverfahren erfolgt in einem zweistufigen Prozess. Auf jeder Stufe werden die Kompetenzen bepunktet. Wer einen Punktwert über 70 erreicht, erhält einen Studienplatz. Wer in Stufe 1 unter 50 Punkten liegt, erhält keinen Studienplatz, wer zwischen 50 und 69 Punkten liegt, muss sich einer zusätzlichen Bewertung in Stufe 2 unterziehen. In Stufe 1 wird die fachwissenschaftliche Kompetenz sowie die wissenschaftliche Kompetenz bewertet. Bepunktet werden:
- die Note im Bachelor oder Diplom
- Qualität und Umfang von wirtschaftspädagogischen Vorleistungen.
- Sofern keine Leistungen vorhanden sind, wird dieser Bereich mit 0 bepunktet, ein Weiterkommen im Verfahren ist trotzdem grundsätzlich möglich (weiter Informationen siehe hier )
- eine selbstständig abzufassende Forschungsdisposition zu einem vom Lehrstuhl festgelegten Thema, das für alle Kandidat*innen im Bewerbungszeitraum gleich ist. Hier finden Sie das Merkblatt und Formatvorlage zur Forschungsdisposition.
In Stufe 2 erfolgt ein 20-minütiges Auswahlgespräch mit integrierter Kurzpräsentation zu einem vom Lehrstuhl festgelegten Thema, das für alle Kandidat*innen im Bewerbungszeitraum gleich ist. Hier finden Sie das Merkblatt zur Kurzpräsentation und zum Fachgespräch.
Mehr Informationen und Bewertungsskalen finden Sie hier.
Sprachkenntnisse
- Deutschkenntnisse für internationale Studierende
- DSH 2 oder gleichwertig
Benötigen Sie Hilfe oder weitere Informationen?
Unsere Studienberatung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Studium und den Studieneinstieg. Unsere Studien-Service-Center und Studienfachberaterinnen unterstützen Sie bei der Planung Ihres Studiums.